- Spurensicherung
- Spu|ren|si|che|rung 〈f. 20〉 polizeil. Ermittlung u. Aufzeichnung der Spuren einer Straftat
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Spu|ren|si|che|rung, die (Polizeiw.):2. für die Spurensicherung (1) zuständige Abteilung der Polizei.* * *
Spurensicherung,1) eine Richtung der zeitgenössischen Kunst: Der Künstler sammelt oder fingiert Relikte einer historischen oder persönlichen Vergangenheit, seltener seiner Gegenwart. Er dokumentiert sie in musealer Form in Schaukästen, Tafeln, Modellen oder durch Fotografien, Zeichnungen und Texte. Er registriert und ordnet sie nicht mit wissenschaftlicher Distanz, sondern aus seiner subjektiven Erfahrung, wobei die eigene Kindheit als soziologischer Musterfall (C. Boltanski), die akribische Beobachtung der sozialen Umwelt (D. Bay), der aktive Nachvollzug vergangener Schicksale und Handlungen (J. Le Gac, N. Lang) oder die Rekonstruktion fiktiver archäologischer Ruinen (Anne und P. Poirier, C. Simonds) im Mittelpunkt stehen können. Die Spurensicherung setzte Ende der 1960er-Jahre als Sensibilisierung der individuellen Erfahrung gegenüber den sekundären Bildwelten der Pop-Art ein und überschneidet sich teilweise mit der individuellen Mythologie und der Narrative Art.2) Polizeiwesen: im Rahmen kriminaltechnischer Ermittlungen alle Maßnahmen zur Sicherstellung von Spuren, die Rückschlüsse auf den Tathergang oder den Täter zulassen.* * *
Spu|ren|si|che|rung, die (Polizeiw.): 1. das Sichern der Spuren (2) im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen. 2. für die ↑Spurensicherung (1) zuständige Abteilung der Polizei: die S. benachrichtigen; die Kollegen von der S.
Universal-Lexikon. 2012.